Krumme Fohre
So spartanisch die Ausstattung des Haltepunkts auch anmuten mag - an einem ließ es die Bundesbahn nicht fehlen: Man hielt es offenbar für sinnvoll und notwendig, die Reisenden durch Aushang der Bahnordnung auf das richtige "Verhalten innerhalb des Bahngebiets und im Bahnverkehr" aufmerksam zu machen.

So wurde hier also darauf hingewiesen, daß es unter anderem untersagt war, "zu lärmen, sich an Raufhändeln zu beteiligen oder radzufahren".

Bei dem Aushang handelte es sich um ein Einheitsdruckwerk der DB.

17.07.1989

Aufnahme: Axel Tomforde, Hamburg


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13.04.2003